fbpx

Umsatzsteuer in der Zahnmedizin

Juli 2020

202025Jul.9:0016:00Vergangen!Kurs findet nicht stattUmsatzsteuer in der Zahnmedizin Kursnummer:20855

Kurs Details

Auf Veranlassung durch den Bundesrechnungshof sollen Finanzämter bundesweit auch bei Zahnarztpraxen nach nicht geleisteten Umsatzsteuerzahlungen für den Fiskus suchen. Ob die Praxen versehentlich Fehler begangen haben, interessiert dabei nicht.

Der Zahnarzt ist Unternehmer im umsatzsteuerrechtlichen Sinn. Grundsätzlich ist die freiberufliche Tätigkeit von Zahnärzten im Bereich der zahnmedizinisch notwendigen Heilbehandlung zum überwiegenden Teil von der Umsatzsteuer befreit (§ 4 Nr. 14 UStG). Das Unternehmen des Zahnarztes ist jedoch dabei nicht auf seine Praxis beschränkt. Steuerrechtlich umfasst es die gesamte gewerbliche oder berufliche Tätigkeit, die sich nicht ausschließlich mit Heilbehandlungen befasst. Die unterschiedlichen Mehrwertsteuersätze bei Implantaten mit Zubehör und aller sonstigen berechenbaren Verbrauchsmaterialien lassen die Ermittlung und Darstellung der Preise für die Rechnungslegung schnell zum Zeitmarathon werden. Dazu kommt die Ungewissheit, ob die Berechnung den steuerrechtlichen Anforderungen entspricht.

Der Gesetzgeber hat im Umsatzsteuergesetz eine Sonderregelung erlassen, wonach bei geringen – eigentlich steuerpflichtigen Einnahmen – keine Umsatzsteuer zu leisten ist. Wenn steuerpflichtige Leistungen außerhalb dieser Regelung erbracht werden, (z. B. Einnahmen aus Bleaching, Vorträgen und Praxislabor) ist der Zahnarzt kein Kleinunternehmer mehr und muss das Umsatzsteuerverfahren anwenden. Trotz Rücksprachen mit dem Steuerberater und Fachlektüre ist es oftmals nicht möglich, zu entscheiden, ob und für welche Bereiche der Ausweis von Umsatzsteuer erforderlich ist, wieviel Prozent Mehrwertsteuer erhoben werden und ob eine bestehende Umsatzsteuerpflicht überhaupt noch greift.

 

Kursinhalt

  •  Der Zahnarzt und die Umsatzsteuer – was gilt?
  •  Welche Leistungen sind von der Umsatzsteuer befreit?
  •  Kleinunternehmerregelung – was versteht man unter dem Begriff?
  •  Nicht medizinisch notwendige Leistungen
  •  Anforderung an die Rechnung bei Umsatzsteuerpflicht
  •  Praxismaterial bei Heilbehandlungen
  •  Wo sollte Praxismaterial erfasst werden?
  •  Praxislaborbelege – wann mit oder ohne Umsatzsteuer?
  •  Welche Leistungen und Materialien unterliegen der Umsatzsteuer
  •  Reale Praxisbelege korrekt und fehlerbehaftet – lernen aus Fehlern anderer Praxen
  •  Falsch ausgewiesene Umsatzsteuer
  •  Prüfung durch das Finanzamt und Folgen bei Fehlern
  •  Vorsteuer
  •  Materialrechnungen Depot und Industrie – welche Posten werden netto bzw. brutto in Rechnungen an Patienten erfasst?
  •  Zahntechnische Leistungen durch Zahnärzte
  •  Wer kennzeichnet welche Leistungen für den Steuerberater?
  •  Praxissoftware – Kontrolle von Statistiken

Info

Zielgruppe

Fortbildungspunkte

8

Kursnummer

20855

Datum

25. Juli 2020 (Samstag) 9:00 - 25. Juli 2020 (Samstag) 16:00

Veranstaltungsort

ZFZ Stuttgart

Herdweg 50, 70174 Stuttgart

Referenten

  • ZMV Birgit Sayn

    ZMV Birgit Sayn

    Leverkusen

    Leverkusen

Ansprechpartner

Magdalene Holzapfelm.holzapfel@zfz-stuttgart.de Telefon: 07 11 / 2 27 16 55 Telefax: 0711 / 2 27 16-41

Anmeldung

Tickets können nicht mehr gekauft werden.

X
X
X